Altenkirchen (Westerwald) ( Aussprache?/i) ist Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57610
Vorwahl
02681
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Altenkirchen (Westerwald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Altenkirchener Fachmarktzentrum auf dem Weyerdamm geht in die dritte Offenlage. Der Stadtrat hat einstimmig den überarbeiteten Plan mit weiteren Anregungen angenommen, einschließlich flächiger Begrünung der Fassaden, Verlagerung des Rad- und Fußwegs, Wegfall von Verkehrsgrünflächen und Baumpflanzungen. Der Plan muss nun für drei Wochen öffentlich begutachtet werden.
Zusätzlich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt und der ehemaligen Verbandsgemeinde Altenkirchen überarbeitet, da der zentrale Versorgungsbereich durch das Fachmarktzentrum geringfügig überschritten wird. Parallel dazu arbeitet die Verbandsgemeinde an der Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Investor, die Unternehmensgruppe Widerker, zeigt sich ungeduldig wegen der Verzögerungen im Verfahren. Eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung der Stadthalle wurde ebenfalls in Auftrag gegeben, trotz Meinungsverschiedenheiten mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion über die Kosten.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung