Altenkirchen (Westerwald) ( Aussprache?/i) ist Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57610
Vorwahl
02681
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Altenkirchen (Westerwald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Altenkirchener Fachmarktzentrum auf dem Weyerdamm geht in die dritte Offenlage. Der Stadtrat hat einstimmig den überarbeiteten Plan mit weiteren Anregungen angenommen, einschließlich flächiger Begrünung der Fassaden, Verlagerung des Rad- und Fußwegs, Wegfall von Verkehrsgrünflächen und Baumpflanzungen. Der Plan muss nun für drei Wochen öffentlich begutachtet werden.
Zusätzlich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt und der ehemaligen Verbandsgemeinde Altenkirchen überarbeitet, da der zentrale Versorgungsbereich durch das Fachmarktzentrum geringfügig überschritten wird. Parallel dazu arbeitet die Verbandsgemeinde an der Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Investor, die Unternehmensgruppe Widerker, zeigt sich ungeduldig wegen der Verzögerungen im Verfahren. Eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung der Stadthalle wurde ebenfalls in Auftrag gegeben, trotz Meinungsverschiedenheiten mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion über die Kosten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.